Ihre Standesbeamtin informiert
Nach der Eheschließung werden aufgrund der Änderungen des Familiennamens, des Familienstandes oder des Hauptwohnsitzes auch Änderungen (eventuelle Neuausstellungen) von Dokumenten notwendig. Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Ebreichsdorf bzw. in einer Gemeinde des Standesamtsverbandes Ebreichsdorf ( Ebreichsdorf, Seibersdorf, Mitterndorf a.d.F. und Reisenberg) haben, soll nachstehende Liste einen Überblick über die wichtigsten Wege, die nach der standesamtlichen Eheschließung auszuführen sind, vermitteln.
1. Meldebestätigung
Hauptwohnsitz Reisenberg: Meldeamt Reisenberg
Untere Ortsstraße 1, 2440 Reisenberg
Öffnungszeiten: MO – FR von 08:00 – 12:00 Uhr, MI zusätzlich von 17:00 – 19:00 Uhr (außer Juli und August) Tel.Nr.: 02234 / 80271
2. Staatsbürgerschaftsnachweis
zuständig: Staatsbürgerschaftsverband Ebreichsdorf ( bei Hauptwohnsitz in Ebreichsdorf, Seibersdorf, Mitterndorf a.d.F. und Reisenberg) wenden Sie sich einfach an die Standesbeamtinnen (Fr. Lehner oder Fr. Tuschek ) Tel.Nr.: 02254 / 72218 DW 141 od. 142
3.Reisepass, Personalausweis
Zuständig: BH Baden, Schwartzstraße 50, Bürgerbüro
Öffnungszeiten: MO – FR von 08:00 – 12:00 Uhr, DI zusätzlich von 16:00 – 19:00 Uhr
Tel.Nr.: 02252 / 9025
4. Führerschein
Zuständig: BH Baden, Schwartzstraße 50, Bürgerbüro
Öffnungszeiten: MO – FR von 08:00 – 12:00 Uhr, DI zusätzlich von16:00 – 19:00 Uhr
Tel.Nr.: 02252 / 9025
Mitzubringen: Meldezettel lautend auf den neuen Name und Heiratsurkunde
5. Zulassungsschein:
zuständig. KFZ-Versicherung – wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvertreter
6. sonstige Änderungen: Arbeitgeber ( e-card), Finanzamt, Bank, Kreditkarte, Post, sämtliche Versicherungen